Profil
Services
CFD & FOREX
IS Trader
Infocenter
Kontakt
 
Risikoerklärungen
 
Wichtige Informationen über Verlustrisiken bei der Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (handelbare Wertpapiere, Geldmarktinstrumenten, Devisen, Rechnungseinheiten und Derivate etc.)

1. Vorbemerkungen
Im Börsenhandel und außerbörslich gehandelte (OTC) ausländische Kontrakte und/oder Differenzkontrakte über Aktien, Aktienderivate, Indizes, Devisen oder Edelmetalle sowie Termin und Optionstransaktionen (z. B. Termine, Swaps usw.) sind mit hohen Risiken verbunden. Investitionen in Devisen, Edelmetall oder Aktienderivate sind mit einem hohen Risiko verbunden und auf Grund der Kursschwankungen ist es möglich, dass man das eingesetzte Kapital nicht zurückerhält.
Bei verschiedenen Transaktionen kann nicht nur die ursprüngliche Investition in Form eines Totalverlustes einhergehen, sondern darüber hinaus kann eine Verpflichtung zur Zahlung unbestimmter Beträge zu einem zukünftigen Datum entstehen. Der Kauf oder Verkauf von Optionen unter Abschluss eines Differenzkontraktes („DFD") kann zu Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals führen. Die Höhe der Verluste ist nicht voraussehbar. Diese können auch die Sicherheitseinlage bei weitem übertreffen.
Das Risiko erhöht sich, wenn ein Options, Termin oder CFD Kontrakt auf Basis einer Marge abgeschlossen wird.

2. Allgemeine Risiken
Nachfolgend wollen wir Sie über einige wesentliche Risiken der Geschäfte informieren. Diese allgemeine Risikoerklärung kann nicht die Erklärungen der besonderen Risiken eines Geschäfts ersetzen. Wir bitten Sie, sich über spezielle Risiken durch Nachfrage zu informieren.

2. 1. Die Anlage in Aktien und ihre Risiken
Aktien sind Beteiligungspapiere. Sie verkörpern die Beteiligung an dem Vermögen der Aktiengesellschaft und vermitteln, soweit die Stimmrechte nicht ausgeschlossen sind, auch Stimmrechte, die das Recht zur Beteiligung an der Aktionärsversammlung einschließen.
Die Rechte und Pflichten der Aktionäre unterliegen jeweils dem Recht, dem die Aktiengesellschaft unterliegt. Sie werden durch die Gesetze des Gründungs oder Sitzstaates und durch die Satzung und etwaige Geschäftsordnungen der Gesellschaft bestimmt.
Diese Gesetze können unterschiedlich sein, so dass die Rechte und Pflichten eines Aktionärs an einer Deutschen Aktiengesellschaft, z. B. von denen eines Aktionärs an einer US-amerikanischen Aktiengesellschaft erheblich abweichen können. Bestimmte Rechte, wie Bezugsrecht oder Stimmrecht, können auch ausgeschlossen sein.

Die wichtigsten Rechte sind:

  • Das Recht auf etwaige Dividenden im Fall von Gewinnausschüttungen
  • Das Recht auf den Bezug neuer Aktien im Fall von Kapitalerhöhungen
  • Das Recht auf eine Beteiligung am Liquidationserlös, d.h. bei der Verteilung des Vermögens der Gesellschaft bei Abwicklung

  • Das Recht zur Teilnahme an der Aktionärsversammlung
  • Das Frage- und Auskunftsrecht bei einer Aktionärsversammlung

Das Stimmrecht, die Beteiligung per Aktie, kann unterschiedlich ausgestaltet sein.
Bei Inhaberaktien ist der Erwerb und Besitz der Aktienurkunde der Nachweis für das Aktienrecht. Durch Übergabe der Urkunde wird das Aktienrecht übertragen. Das Recht hängt an der Urkunde.
Bei Namenaktien ist die Urkunde auf den Namen des Aktionärs ausgestellt. Üblicherweise führt die Gesellschaft auch ein Aktionärsbuch oder Aktionärsregister, in das der Aktionär eingetragen wird. Diese Aktien werden normalerweise durch einen Abtretungsvertrag und durch eine Umschreibung der Urkunde übertragen.
In manchen Fällen kann die Übertragung der Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden oder anderweitig beschränkt sein.
Im allgemeinen gibt es nur eine Pflicht des Aktionärs, nämlich die Einzahlung des Zeichnungsbetrages bei der Gesellschaft. Ist die Aktie voll bezahlt, hat der gewöhnliche Anlegeraktionär keine weiteren Pflichten.
Aktienwert
Man unterscheidet Nennwertaktien und nennwertlose Aktien bzw. Stückaktien. Bei Nennwertaktien darf der Nennwert nicht mit dem eigentlichen Wert der Aktie verwechselt werden. Der Nennwert ist ein symbolischer Wert, der zu Beginn der Gesellschaft und zufälligerweise später mit dem eigentlichen Vermögens, Kurs oder Marktwert einer Aktie zusammenfällt, im Regelfall aber damit nichts zu tun hat. Bei nennwertlosen Aktien wird auf diesen Papierwert verzichtet. Die Aktie repräsentiert in diesem Fall einen Bruchteil oder eine Quote des Gesellschaftsvermögens.
Marktbedeutung
Aktien werden auch danach unterschieden, welche Bedeutung und Stellung sie im Markt haben.
Hier sind Standardaktien sogenannte „blue chips“ zu erwähnen. Es handelt sich meist um die Aktien der führenden und größten Unternehmen einer Branche, deren Kursentwicklung häufig auch in die wichtigsten Aktienindizes einbezogen werden, die ihrerseits wiederum als Messlatte (bench marks) für professionelle Anleger (z.B. Fondsverwalter) gelten. Diese Papiere werden in der Regel im großen Umfang gehandelt.
Demgegenüber stehen die „Neben- oder Spezialwerte“, zumeist die Aktien kleinerer bis ganz kleiner Unternehmen, für die besondere Märkte an den Börsen geschaffen werden (z. B. Neuer Markt, Freiverkehr) oder die überhaupt nicht an einer Börse gehandelt werden.

2. 2. Risiken des Unternehmens
Die Risiken des Unternehmens liegen in der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung (Konjunktur) und der besonderen Situation des Unternehmens, das sich besser oder schlechter als andere Unternehmen im Markt behaupten kann. Diese Faktoren beeinflussen den Wert und damit den Wiederverkaufspreis der Aktie.
Dieses Risiko kann sich bei sehr negativer allgemeiner oder unternehmensspezifischer Entwicklung bis zum Totalverlust des Aktienwertes durch Insolvenz des Unternehmens verwirklichen. Dieses Risiko ist bei den Standardwerten geringer als bei den Neben- oder Spezialwerten, kann aber nicht ausgeschlossen werden.

2. 3. Risiken der Rahmenbedingungen und der Marktpsychologie
Zu den Rahmenbedingungen gehören die Inflationsrate, die Festsetzung der Leitzinsen und andere volkswirtschaftliche Faktoren, die von den Börsen positiv oder negativ verarbeitet werden. Diese Faktoren können den Marktwert auch von Standardaktien erheblich beeinflussen.
So können Aktienkurse auf breiter Front in zweistelligen Prozentbeträgen einbrechen, ohne dass sich an der Substanz oder der Ertragskraft des Unternehmens etwas geändert hätte. Einbrüche, auch bei Standardaktien, von 30 bis 40% innerhalb relativ kurzer Zeit sind durchaus möglich.

2. 4. Länderrisiko, Risiken der Rechtwahrnehmung und Informationsrisiko
Erwirbt der Anleger ausländische Aktien oder unterhält er sein Wertpapierdepot im Ausland, so kann er Kapitaltransferbeschränkungen ausgesetzt sein, die es ihm für kürzere oder längere Zeiträume unmöglich machen, Dividenden oder den Verkaufserlös aus solchen Papieren aus dem betreffenden Land herauszutransferieren.
Will der Anleger darüber hinaus seine Rechte gegenüber der Gesellschaft wahrnehmen, bewegt er sich in einem ausländischen Rechtskreis und möglicherweise in einer fremden Sprache. Unter Umständen muss er ausländische Anwälte und Gerichte zu Hilfe nehmen. Dies ist mit zusätzlichen Kosten und Schwierigkeiten verbunden. Ebenso ist es häufig für eine Deutschen Anleger auch schwieriger, sich die Informationen über die Aktien aus dem Ausland zu beschaffen. Ankündigungen von Hauptversammlungen, Dividenden u.ä. werden für diese Aktien oft in deutschen Zeitungen nicht veröffentlicht.

2. 5. Währungsrisiko
Ausländische Aktien repräsentieren häufig einen Wert in fremder Währung. Neben den der Aktie eigentümlichen Risiken trägt der Anleger zusätzlich das Währungsrisiko. Verluste können sich allein aus der Tatsache ergeben oder
vergrößern, dass sich der Aktienwährung gegenüber der heimischen Währung verschlechtert.

2. 6. Liquiditätsrisiko
Bei Aktien, die nicht an einer Börse oder einem anderen allgemein zugänglichen Sekundärmarkt (Wiederverkaufsmarkt) gehandelt werden, besteht das Risiko, dass der Anleger mangels eines Abnehmers nur unter erheblichen Abschlägen vom Wert oder überhaupt keinen Käufer findet.
Dieses Risiko existiert häufig auch bei Nebenwerten, auch wenn sie an einer Börse gehandelt werden. Der Kreis der Interessenten ist oft klein, so dass der Verkauf solcher Aktien nur unter ungünstigen Bedingungen möglich ist.
Darüber hinaus sind solche Aktien, die nur einen engen Markt aufweisen, anfälliger für Preismanipulationen.
Bei ausländischen Aktien muss der Anleger auch beachten, dass er über den Verkaufspreis der Aktie bei einer Veräußerung erst nach längeren Fristen oder nach einer Umschreibung verfügen kann.

2. 7. Risiko einer Kreditfinanzierung
Finanziert der Anleger seinen Aktienerwerb mit Krediten, so tritt eine Hebelwirkung ein. Der absolute Wertverlust einer Aktie ist relativ zum Eigenkapitaleinsatz erheblich höher. Marktverluste erhöhen sich und Aktienerträge und Erlöse verringern sich darüber hinaus um die Kosten und Zinsen der Kreditaufnahme.
Darüber hinaus haben Kreditfinanzierungen häufig die fatale Folge, dass bei Kursverlusten, die Belebungsgrenze für diese Aktien oft überschritten wird, so dass der Kreditgeber den Nachschuss weiterer Sicherheiten fordert, oder durch einen Zwangsverkauf der Aktien zum ungünstigsten Zeitpunkt die zulässige Beleihungsrelation wiederherstellt.

2. 8. Risiko der Transaktionskosten
Transaktionen ( u.a. Provisionen, Gebühren, Courtagen, Kapitalverkehrssteuern) verteuern den Ankaufspreis und vermindern den Verkaufspreis. Sie schmälern damit die Gewinnchance und erhöhen umgekehrt das Verlustrisiko. Wenn Sie kurzfristig handeln, d.h. ihr Depot häufig umschichten, können derartige Kosten die Gewinnchancen nicht nur schmälern, sondern sogar völlig ausschließen, da die Häufung derartiger Transaktionskosten zukünftige Marktgewinne völlig aufzehren können.

3. Besondere Risiken US-amerikanischer Werte
Für diese Aktien sind alle obigen Risiken zu beachten.

3.1. US - Aufsichtsregeln
In den USA ist die Regel, dass alle Gesellschaften, die Aktien öffentlich anbieten, gegenüber der Wertpapieraufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) berichtspflichtig sind (sogenannte reporting companies). Es sind regelmäßig die Jahresabschlüsse und eine Fülle zusätzlicher Informationen einzureichen. Darüber hinaus müssen wesentliche Veränderungen innerhalb der Gesellschaft mitgeteilt werden. Darüber hinaus muss auch das öffentliche Angebot einer Aktie in den USA bei der SEC registriert werden (registered securities). Diese Registrierung enthält die für den Anleger wesentlichen Informationen über die Emission und den Emittenten. Sämtliche Informationen kann jeder bei dieser Behörde abrufen. Sie sind über das Internet zugänglich.

3.2 Blankoscheck-Aktien, Penny-Stock-Aktien und Gesellschaften im Entwicklungsstadium
Die Gesetzgebung in den USA kennt zwei Arten von Gesellschaften bzw. Emissionen, die im Rahmen einer Risikoaufklärung besonders zu erläutern sind.

  • Sogenannte blank check (Blanko Scheck) - Angebote. Dies sind Angebote, bei denen der Emittent keinen besonderen Geschäftsplan vorlegt oder der Plan darin besteht, mit einem nicht genauer umschriebenen Unternehmen zu fusionieren bzw. ein solches Unternehmen zu erwerben.
  • Development Stage Company (Gesellschaft im Entwicklungsstadium). Es handelt sich um junge Gesellschaften, die ihren Geschäftsbetrieb gerade aufnehmen bzw. deren Geschäftsbetrieb noch keine wesentlichen Erlöse abwirft.
  • Eng mit derartigen Gesellschaften verbunden ist der Begriff "Penny stocks (Pfennigaktien). Es sind dies Aktien, die nicht an einer nationalen US-Börse gehandelt werden, deren Nettoverkaufspreis (nicht Nennwert) , also ohne Transaktionskosten, sich auf weniger als US$ 5 belaufen.

3.3. Ausnahmen von der Registrierungspflicht
Von den Registrierungs- und Berichtspflichten gibt es zwei für Deutsche Anleger wesentliche Ausnahmen:
a) Für das erste öffentliche Angebot oder die ersten öffentliche Angebote von Emissionen einer Gesellschaft bis zu einem Gesamtbetrag von US$ 1 Million ist es nicht notwendig, dass die Emittentin die Anforderungen an eine normale Registrierung der Emission bei der SEC erfüllt. Die Emittentin muss auch nicht bei der SEC berichtspflichtig sein. Für solche Angebote stehen deshalb geringere und nicht von der SEC überprüfte Informationen zur Verfügung.
Diese Ausnahme steht allerdings für Blankoscheckemissionen und für Gesellschaften im Entwicklungsstadium nicht zur Verfügung.
b) Die zweite wichtige Ausnahme für von der Registrierungspflicht und gegebenenfalls auch von der Berichtspflicht der Emittentin sind Verkäufe von US-Aktien außerhalb der USA, die bestimmte Bedingungen erfüllen. (Sogenannte Regulations S oder Reg S -Aktien). Das Angebot darf nicht an US-Bürger gerichtet sein, d.h. im Prinzip an Personen, die in den USA ansässig sind.

Während einer Frist von 12 Monaten darf die Aktie nicht in die USA verkauft werden. Der Käufer muss versichern, dass er kein US-Bürger ist. Er muss damit einverstanden sein, die Aktien nur in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften weiterzuverkaufen.
Die Aktienzertifikate müssen einen Aufdruck tragen, dass ihre Übertragung, es sei denn in Übereinstimmung mit Regulation S, unzulässig ist. Der Emittent muss die Umschreibung einer unzulässigerweise übertragenen Aktie verweigern.
Dies bedeutet, dass derartige Aktien während eines Jahres nicht in den USA verkauft werden können, vor allem aber ohne vorherige Registrierung bei der SEC nicht an US-Börsen oder Märkten eingeführt werden können. Dies gilt auch für die weiter unten (3.4) erwähnten Freiverkehrs- bzw. OTC-Märkte. Dies bedeutet gleichzeitig, dass sie auch nicht an einer anderen Börse eingeführt werden können, wenn die Gefahr besteht, dass sie vor Ablauf der Wartefrist in die Hände des US-Publikums geraten können.

3.4. US - Wertpapiermärkte
In den USA teilen sich die Wertpapiermärkte in zwei große Gruppen:

• Börsen (einschließlich NASDAQ . National Market und SmaIICap Market)
• Freiverkehr (OTC- Aktien, Over-the-Counter - Märkte).

Bei dem Handel in „Nebenwerten" an den Börsen gelten die oben beschriebenen allgemeinen Risiken für „Nebenwerte". In den sogenannten OTC-Märkten verschärfen sich jedoch diese Risiken.
Die Wichtigsten OTC-Märkte in den USA sind:

• der Bulletin Board der NASDAQ
• die Pink Sheets (Rosa Seiten) des National Quotation Bureau, Inc.

Der Bulletin Board ist eine Computerplattform für US Broker-Dealer, an der Ankaufs und Verkaufskurse gestellt und Abschlusspreise notiert werden. Kurse dürfen am Bulletin Board seit Mitte 1999 nur noch für solche Gesellschaften gestellt und notiert werden, die bei der SEC oder einer anderen Aufsichtsbehörde berichtspflichtig sind und ihren Berichtspflichten auch nachkommen. Damit ist bei diesen Gesellschaften gewährleistet, dass dem Anleger die wichtigsten Informationen über die Gesellschaft zur Verfügung stehen.
Bei den Pink Sheets, die in wöchentlichem Turnus veröffentlicht werden, werden Preise für solche Aktien gestellt oder mitgeteilt, die sich nicht für einen Handel oder die Notierung an einer Börse oder am Bulletin Board qualifizieren können.
Den Freiverkehrsmärkten ist gemeinsam, dass die Preisbildung stark von den Aktivitäten bestimmter Broker-Händler (Wertpapierhandelsinstitute) beeinflusst werden, die als Market Maker auftreten, d.h. den Organisatoren (NASDAQ, NQB) mitgeteilt haben, dass sie sich besonders um diese Papiere kümmern und bestimmten Pflichten im Hinblick auf diese Papiere nachkommen. In vielen Fällen hat eine Aktie nur einen einzigen Market Maker und dieser ist auch der einzige Interessent für den Fall, dass der Anleger die von ihm erworbene Aktie veräußern will. Die Market Maker treten meist als Eigenhändler auf. Sie kaufen und verkaufen die Aktien nicht im Auftrag eines anderen Kunden als Broker, sondern auf eigene Rechnung als Dealer. Die Preise werden von ihnen festgesetzt. Hierbei besteht ihre Vergütung in der Spanne zwischen dem Ankaufspreis und dem Verkaufspreis. Diese Spanne beträgt nicht, wie in liquiden Märkten, nur wenige Punkte, sondern kann extrem hoch sein. So kann der Ankaufspreis (bei einem Rückkauf vom Anleger) unter gleichen Marktbedingungen, also zum gleichen Zeitpunkt durchaus nur die Hälfte oder weniger des Verkaufspreises betragen, zu dem die Aktie am Markt den Anlegern angeboten wird. Dies entspricht einem Abschlag von 50% auf den Verkaufspreis und einem Aufschlag von 100% auf den Ankaufspreis, ohne dass sich irgend etwas im Marktpreis, Ertragswert oder Vermögenswert der Aktie geändert hätte. Das Fehlen einer normalen Angebots und Nachfragesituation oder eines allgemeinen Interesses und der dadurch bedingte Einfluss weniger Personen auf die Preise gibt die Möglichkeit und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Manipulationen der Preise zu Lasten insbesondere auch ausländischer Anleger. Solche Preisnotierung oder Preisstellungen haben wenig oder nichts mit Börsenpreisen oder fairen Marktpreisen zu tun, die sich aus einer normalen Angebots und Nachfragesituation ergeben.
Diese Probleme bestehen auch dann, wenn es für die Papiere mehrere Market Maker gibt. Die Preise sind auch dann keine Preise, die durch eine normale Angebot ¬und Nachfragesituation hergestellt werden, sondern Ermessenspreise dieser Dealer, die im eigenen Interesse gestellt werden.
Bei der Notierung von Preisen in diesen Märkten ist auch zu beachten, ob es sich nur um gestellte Preise handelt, d.h. Preise, denen gar keine Abschlüsse zu Grunde liegen oder die zu überhaupt keinen Abschlüssen führen oder aber um die Preise tatsächlicher Abschlüsse.
Der Anleger riskiert, dass er solche Papiere, wenn sie aktiv vertrieben werden, zu hohen Willkürpreisen erwirbt, jedoch diese Preise, sobald das Interesse der für die Emission bzw. ihren Vertrieb Verantwortlichen und des bisherigen Market Makers oder der bisherigen Market Maker an der Kurspflege erlahmt, zusammenbrechen und den angeblichen Depotwert auch auf dem Papier vernichten. Die bisherigen Market Maker geben in diesen Fällen regelmäßig auch formell ihre Funktion als Market Maker auf, was jederzeit möglich ist. Praktisch gesehen hat der Anleger in solchen Fällen einen finanziellen Totalverlust hinzunehmen. Dieses Risiko gilt insbesondere für die oben erwähnten Blankoscheck-gesellschaften oder Gesellschaften im Entwicklungsstadium.
Unter der Vielzahl der angebotenen Papiere mag es auch Gesellschaften geben, die einen ordentlichen Geschäftsbetrieb haben und das ihnen von den Aktionären zur Verfügung gestellte Kapital in ein entsprechendes Vermögen oder in angemessene Geschäftsaussichten verwandeln. Der nicht professionelle private Anleger, der auch mit den Informationen der SEC Datenbank für berichtspflichtige Gesellschaften nur bedingt etwas anfangen kann, ist hier auf Zufallstreffer angewiesen oder auf den Ratschlag kompetenter Finanzdienstleister, die das Unternehmen analysiert haben.
Zu diesen Risiken der Preisspanne, die erst durch eine positive Entwicklung der Gesellschaft, die sich auch im zukünftigen Aktienpreis niederschlagen muss, möglicherweise aufgefangen werden, kommen dann noch die negativen Einflüsse der Geldbeschaffungskosten (Agio, Provisionen), die der Vertrieb verursacht und die dem Geschäftsbetrieb des Unternehmens nicht zufließen. Hier handelt es sich, wie oben ausgeführt, wie bei der Preisspanne um sofort entstehende Kosten (Vermögensverluste) des Anlegers, die durch die Erträge oder die Wertsteigerung einer Aktie erst wieder kompensiert werden müssen, bevor sich die Anlage für den Anleger als positiv herausstellt.

4. Deutscher Verkaufsprospekt
Aktien, die an einer Deutschen Börse zum Handel zugelassen werden, müssen einen Börsenzulassungsprospekt veröffentlichen, der alle für die Anlegerentscheidung wesentlichen Informationen über die Emittentin enthält. Die Zulassung zum Freiverkehr an den Deutschen Börsen ist keine Börsenzulassung in diesem Sinne.
Alle inländischen oder ausländischen Aktien, die nicht zum Börsenhandel in Deutschland zugelassen sind und die zum ersten mal in Deutschland öffentlich angeboten werden, müssen ebenfalls durch einen Verkaufsprospekt begleitet werden. Dieser Prospekt muss vor Beginn des öffentlichen Angebotes bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hinterlegt werden. Außerdem ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, wo dieser Prospekt kostenlos erhältlich ist. Dieser Prospekt hat alle für die Anlegerentscheidung wesentlichen Informationen über die Gesellschaft zu enthalten. Die BaFin prüft allerdings nur nach, ob die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Mindestangaben formal im Prospekt enthalten sind. Es prüft diese Angaben weder auf sachliche Richtigkeit oder Plausibilität.
Auch kann die BaFin nicht feststellen, ob die Prospektverantwortlichen wesentliche Informationen, die über diese Minimalangaben hinausgehen, weggelassen haben, weil sie nicht günstig sind.
Gleichwohl sollte jeder Interessent den entsprechenden Verkaufsprospekt verlangen und ihn sorgfältig studieren. Speziell im Falle von US-amerikanischen Aktien unbekannter Unternehmen solle der Verkaufsprospekt Angaben darüber enthalten, wie die Aktie in den USA im Hinblick auf die obigen Ausführungen eingeordnet wird. Der Prospekt sollte also eine Aussage darüber treffen, ob es sich um eine Blankoscheckgesellschaft oder eine Gesellschaft im Entwicklungsstadium handelt. Dies kann dem Anleger zumindest das prinzipielle Risiko verdeutlichen, auf das er sich bei einer solchen Aktienanlage einlässt.

5. Spezielle Risiken
Bei Börsentermingeschäften stehen den Gewinnchancen hohe Verlustrisiken gegenüber. Die bundesdeutsche Rechtsprechung hat die Börsentermingeschäfte rechtlich wie Spiel oder Wette eingestuft. Derjenige, der Geld bei Börsentermingeschäften einsetzt, tätigt somit keine Kapitalanlage, sondern macht ein Wettgeschäft.
Jedermann, der Geld bei Börsentermingeschäften einsetzt, sollte dieses bereits bei seinem Einsatz als verloren / abgeschrieben betrachten. Hieraus ergibt sich, dass der Einsatz stets nur aus einem geringen Teil des überschüssigen Geldes bestritten werden sollte, keineswegs aber aus Geldern, die für den Lebensunterhalt oder für andere Lebens- oder Geschäfts notwendige Kosten benötigt werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass man das eingesetzte Geld verliert, ist sehr groß. Die meisten Spekulanten, die ein Börsentermingeschäft eingehen, verlieren, nur wenige gewinnen.

5.1. Unkalkulierbare Verluste
Ihr Verlustrisiko bei Verbindlichkeiten aus Börsentermingeschäften kann unbestimmbar sein und auch über die von Ihnen geleisteten Sicherheiten hinaus Ihr sonstiges Vermögen belasten.
Droht bei Termingeschäften und dem Verkauf von Optionen das Verlustrisiko über die geleisteten Sicherheiten hinauszugehen, können zusätzliche Sicherheiten erforderlich sein. Falls Sie auf Aufforderung diese nicht leisten, müssen Sie mit der sofortigen Schließung Ihrer offenen Termingeschäfte und mit der umgehenden Verwendung der bereitgestellten Sicherheiten rechnen. Hierdurch können weitere Verluste auftreten.

5.2. Wertminderung und Verfall
Rechte, die Sie aus Börsentermingeschäften erwerben, können an Wert verlieren oder gänzlich verfallen, weil diese Rechte stets nur befristet sind. Ihr Risiko kann um so höher sein, je kürzer diese Frist ist. Wenn die aus Börsentermingeschäften erworbenen befristeten Rechte verfallen, spricht man von dem Risiko des Totalverlustes.

5.3. Fehlende Absicherungsmöglichkeiten
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit Glattstellungs geschäfte zu tätigen. Hierbei handelt es sich um solche Geschäfte, mit denen Risiken aus getätigten Börsentermingeschäften eingeschränkt oder ausgeschlossen werden sollen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Glattstellungsgeschäfte nur zu einem verlustbringenden Preis eingegangen werden können oder der Abschluss eines Glattstellungsgeschäftes überhaupt nicht möglich ist. Dies birgt ein erhebliches Verlustpotential.

5.4. Verlustrisiken bei Kreditaufnahme
Falls Sie beabsichtigen, für ein Börsentermingeschäft einen Kredit in Anspruch zu nehmen, steigt Ihr Verlustrisiko weiter. Wir raten daher dringend an, nicht mit Kredit zu spekulieren und behalten uns ausdrücklich vor, eine Konteneröffnung abzulehnen, falls das spekulative Kapital aus einem Kredit stammt. Bei einer Spekulation auf Kredit müssen Sie, wenn sich der Markt entgegen Ihren Hoffnungen entwickelt, nicht nur den eingetretenen Börsenverlust hinnehmen, sondern auch den aufgenommenen Kredit einschließlich Zinsen zurückzahlen. Nur wenn Sie über ausreichend kurzfristige liquide Mittel verfügen und zur kurzfristigen Tilgung des Kredites in der Lage sind, wenn ein Totalverlust eintritt, sollten Sie überhaupt erwägen, ein Börsentermingeschäft über eine Kreditaufnahme zu finanzieren. Ihr Risiko erhöht sich weiter erheblich, wenn neben der Kreditaufnahme auch noch ein Börsentermingeschäft mit Währungsrisiko abgeschlossen wird.

5.5. Verlustrisiken aus Wechselkursschwankungen
Ihr Verlustrisiko steigt ebenfalls, wenn Ihre Verpflichtungen oder Ihre Ansprüche aus dem Termingeschäft auf ausländische Währungen oder Rechnungseinheiten lauten. Entwicklungen am Devisenmarkt können Ursache für zusätzliche und unkalkulierbare Verluste sein. Einerseits können Wechselkursschwankungen den Wert einer Option verringern oder den Vertragsgegenstand verteuern. Gleiches gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Börsentermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit ( z.B. ECU ) erfüllen müssen. Schließlich können Wechselkursschwankungen den Wert der erhaltenen Zahlungen aus dem Börsentermingeschäft vermindern oder den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Börsentermingeschäft abzunehmenden Vertragsgegenstand verringern.

5.6. Verlustrisiken aus Nachschussverpflichtungen
Beim Abschluss von Termingeschäften und beim Kauf/Verkauf von Optionen sind Sie verpflichtet, eine Sicherheit zu erbringen, die Margin oder Einschuss genannt wird. Tritt ein Kursverlust ein und reicht dieser Einschuss zur Sicherheit nicht aus, so sind Sie entweder auf Aufforderung gezwungen, durch Erbringung eines weiteren Einschusses weitere Sicherheiten zu stellen oder Ihre im Markt befindliche Position muss liquidiert werden. Die vorgenannte Nachschussverpflichtung kann weit über den zunächst erbrachten Einschuss hinausgehen und Ihr gesamtes sonstiges Vermögen umfassen. Aber auch Zwangsliquidationen mangels Nachschuss können zu erheblichen Verlusten führen, die über die gestellten Sicherheiten den erbrachten EinschussWert hinausgehen können.

5.7. Risiken von Transaktionskosten
Die Kosten unserer Tätigkeit und anderer am Geschäft Beteiligter haben einen negativen Einfluss auf das finanzielle Ergebnis der Geschäfte. Aufschläge, Disagien, Provisionen und Kommissionen beeinträchtigen die Gewinnchancen, da die Kosten erst durch eine entsprechende Preisentwicklung zu Gunsten des Kunden im Markt zurück verdient werden müssen. Die zu entrichtende Kommission/Provision kann bei Optionen mit einer geringen Prämie ( z. B. bei kurzer Restlaufzeit) gegebenenfalls sogar größer sein als die zu zahlende Prämie. Hierbei berücksichtigt der professionelle Börsenhandel, dessen Einschätzungen die Preisbildung an den Börsen und Terminmärkten bestimmen, die Transaktionskosten für private Spekulanten nicht. In der Preisbildung an den Märkten spiegeln sich Chancen und Risiken nur in einer für den professionellen Börsenhandel noch vertretbaren Form wieder. Die Kosten werden bei dieser Einschätzung nicht berücksichtigt. Je höher deshalb die Transaktionskosten sind, um so geringer werden etwaige Gewinnchancen. Bei wiederholter Spekulation, nach der Realisierung anfänglicher Verluste, ist ein positiver Verlauf der Gesamtspekulation so gut wie ausgeschlossen. Informieren Sie sich vor Erteilung eines Auftrages über alle eventuell anfallenden Kosten. Nur so können Sie die Kursveränderung errechnen, die beispielsweise beim zugrunde liegenden Basiswert eintreten muss, damit Ihre Position die Gewinnzone erreicht. Hierbei gilt: Je höher die Kosten sind, desto später wird die Gewinnzone erreicht, da der Kurs erst eine höhere Entwicklung vollziehen muss als bei geringeren Kosten, weil die Kosten erst am Markt verdient werden müssen, bevor Sie einen Gewinn realisieren können. Diese Risiken bestehen in jedem Fall und sollten von Ihnen bei der Durchführung der Spekulation jederzeit beachtet werden.

5.8. Risikoerhöhung durch hohe Geschäfts- tätigkeiten
Transaktionskosten können im Verhältnis zum Wert des Geschäftes absolut zu hoch oder aber relativ zu hoch sein und zwar aufgrund eines zu häufigen Ein und Ausstieges in und aus den Geschäften. Die Ursache hierfür kann einerseits in der unberechtigten Bevorzugung der Provisionsinteressen des Beraters liegen, es kann aber auch sein, dass Verlustbegrenzungsmaßnahmen zu knapp gegenüber der zu erwartenden Schwankungsbreite der Preise für das Geschäft kalkuliert sind. Dies kann zu einem hektischen Ein und Aussteigen führen, mit der Folge von immer wieder neu anfallenden Kosten, die den gesamten Markteinsatz verbrauchen, so dass Gewinnchancen in solchen Fällen gänzlich ausgeschlossen sind, ohne dass erhebliche Verluste aufgrund von Marktveränderungen aufgetreten sind.

6. Risiken einzelner Geschäftsarten
6. 1. Kauf einer Option auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle
Das Geschäft: Wenn Sie Optionen auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle kaufen, erwerben Sie den Anspruch auf Lieferung oder Abnahme der genannten Basiswerte zu dem beim Kauf der Option bereits festgelegten Preis.
Ihr Risiko: Eine Kursveränderung des Basiswertes, also z. B. der Aktie, die Ihrer Option als Vertragsgegenstand zugrunde liegt, kann der Wert Ihrer Option erheblich verändern. Zu einer Wertminderung kommt es im Fall einer Kaufoption (Call) bei Kursverlusten, im Fall einer Verkaufsoption (Put) bei Kursgewinnen des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes. Tritt eine Wertminderung ein, so erfolgt diese stets überproportional zur Kursveränderung des Basiswertes, sogar bis hin zur völligen Wertlosigkeit Ihrer Option. Eine Wertminderung Ihrer Option kann aber auch dann eintreten, wenn der Kurs des Basiswertes sich nicht ändert, weil der Wert Ihrer Option von weiteren Preisbildungsfaktoren (z. B. Laufzeit oder Häufigkeit und Intensität der Preisschwankungen des Basiswertes) mitbestimmt wird. Wegen der begrenzten Laufzeit einer Option können Sie dann nicht darauf vertrauen, das sich der Preis der Option rechtzeitig wieder erholen wird. Erfüllen sich Ihre Erwartungen bezüglich der Marktentwicklung nicht und verzichten Sie deshalb auf die Ausübung oder versäumen Sie die Ausübung, so verfällt Ihre Option mit Ablauf ihrer Laufzeit als vollständig wertlos. Ihr Verlust liegt dann in dem für die Option gezahlten Preis zuzüglich der Ihnen entstandenen Kosten.

6.2. Verkauf per Termin und Verkauf einer Kaufoption auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle
Das Geschäft: Als Verkäufer per Termin gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Waren, oder Edelmetalle zu einem vereinbarten Kaufpreis zu liefern. Als Verkäufer einer Kaufoption trifft Sie diese Verpflichtung nur dann, wenn die Option ausgeübt wird.

Ihr Risiko: Steigen die Kurse, müssen Sie dennoch zu dem zuvor festgelegten Preis liefern, der dann ganz erheblich unter dem aktuellen Marktpreis liegen kann. Sofern sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, bereits in Ihrem Besitz befindet, kommen Ihnen steigende Marktpreise nicht mehr zugute. Wenn Sie ihn erst später erwerben wollen, kann der aktuelle Marktpreis erheblich über den im voraus festgelegten Preis liegen. In der Preisdifferenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar, d. h. theoretisch unbegrenzt. Es kann weit über von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen, wenn Sie den Liefergegenstand nicht besitzen, sondern sich erst bei Fälligkeit damit eindecken wollen. In diesem Fall können Ihnen erhebliche Verluste entstehen, da sie je nach Marktsituation eventuell zu sehr hohen Preisen kaufen müssen oder aber entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten haben, wenn Ihnen die Eindeckung nicht möglich ist.
Beachten Sie: Befindet sich der Vertragsgegenstand, den Sie zu liefern haben, in Ihrem Besitz, so sind Sie zwar vor Eindeckungsverlusten geschützt, werden aber diese Werte für die Laufzeit Ihres Börsentermingeschäftes (als Sicherheiten) ganz oder teilweise gesperrt gehalten, können Sie während dieser Zeit oder bis zur Glattstellung Ihres Terminkontraktes hierüber nicht verfügen und die Werte auch nicht verkaufen, um bei fallenden Kursen Verluste zu vermeiden.

6.3. Kauf per Termin und Verkauf einer Verkaufsoption auf Wertpapiere, Devisen, Waren oder Edelmetalle
Das Geschäft: Als Käufer per Termin oder als Verkäufer einer Verkaufsoption, gehen Sie die Verpflichtung ein, Wertpapiere, Devisen, Waren, Warenterminkontrakte oder Edelmetalle zu einem festgelegten Preis abzunehmen.
Ihr Risiko: Auch bei sinkenden Kursen müssen Sie den Kaufgegenstand zum vereinbarten Preis abnehmen, der dann erheblich über dem aktuellen Marktpreis liegen kann. In der Differenz liegt Ihr Risiko. Dieses Verlustrisiko ist im vorhinein nicht bestimmbar und kann weit über eventuell von Ihnen geleistete Sicherheiten hinausgehen. Wenn Sie beabsichtigen, die Werte nach Abnahme sofort wieder zu verkaufen, sollten Sie beachten, dass Sie unter Umständen keinen oder nur schwer einen Käufer finden; je nach Marktentwicklung kann Ihnen dann ein Verkauf nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich sein.

6.4. Börsentermingeschäfte mit Währungsrisiko
Das Geschäft: Wenn Sie ein Börsentermingeschäft eingehen, bei dem Ihre Verpflichtung oder die von Ihnen zu beanspruchende Gegenleistung auf ausländische Währung (z. B. US) oder eine Rechnungseinheit (z. B. ECU) lautet oder sich der Wert des Vertragsgegenstandes hiernach bestimmt (z. B. Gold), sind Sie einem zusätzlichen erheblichen Risiko ausgesetzt.
Ihr Risiko: In diesem Fall ist Ihr Verlustrisiko nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Vertragsgegenstandes gekoppelt. Vielmehr können Entwicklungen am Devisenmarkt die Ursache für zusätzliche unkalkulierbare Verluste sein: Wechselkursschwankungen können

  • den Wert der erworbenen Option verringern
  • den Vertragsgegenstand verteuern; den Sie zur
    Erfüllung des Börsentermingeschäfts liefern müssen, wenn er in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit zu bezahlen ist. Dasselbe gilt für eine Zahlungsverpflichtung aus dem Börsentermingeschäft, die Sie in ausländischer Währung oder einer Rechnungseinheit erfüllen müssen.
  • den Wert oder den Verkaufserlös des aus dem Börsentermingeschäftabzunehmenden Vertragsgegenstandes oder den Wert der zu erhaltenen Zahlung vermindern.

7. Besondere Risiken von Warentermingeschäfte
Neben den vorgenannten Risiken treten beim Abschluss von Warentermingeschäften, insbesondere beim Abschluss von Future Geschäften, durch physische Lieferungs- (Short-Position) oder Abnahmeverpflichtungen (Long-Position) noch erhebliche weitere Risiken hinzu.

7.1 Andienung und Lieferung
Es ist zu beachten, dass der Verkäufer per Termin während der Andienungszeit das Recht hat, die Ware anzudienen. Der Käufer per Termin kann Lieferung nur bei Auslaufen des Kontraktes verlangen. Die Lieferung an den innerhalb der Börse festgelegten Lieferorten, erfolgt an den vom Verkäufer bestimmten Lieferorten, in der vorgeschriebenen Menge und der vorgeschriebenen Qualitätsspanne nach vorheriger Ankündigung. Dabei kann der Verkäufer den genauen Lieferzeitpunkt frei wählen, muss jedoch innerhalb des Liefermonats liefern und diese Lieferung einen Werktag vorher ankündigen (andienen) mit schriftlicher Andienung (note of delivery).
Ihr Risiko: Ihr Risiko ohne rechtzeitige Glattstellung besteht als Käufer darin, sich plötzlich einer Andienung und damit einer Abnahmeverpflichtung ausgesetzt zu sehen. Als Verkäufer können Sie sich beim Auslaufen eines Kontraktes plötzlich mit der Verpflichtung zur Lieferung konfrontiert sehen. Außerdem kann sich der Verkäufer bei einer Glattstellung innerhalb des Liefermonats mit einem Terminkauf konfrontiert sehen, der mit einer Andienungsankündigung belegt ist. Dies zwingt ihn zur Abnahme oder Weitergabe dieser Lieferung. Die Ware muss dann auf dem jeweiligen Kassamarkt zu den dortigen Bedingungen erworben oder verkauft werden. Hier können noch zusätzlich die Kosten der dortigen Marktteilnehmer anfallen.

7.2 Abnahmeverpflichtung
Das Risiko erhöht sich im Falle der Abnahmeverpflichtung dergestalt, dass man bei einem Warentermingeschäft, welches nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestellt wird, die erworbene Ware auch tatsächlich abnehmen und vollständig bezahlen sowie die sich daraus ergebenden erheblichen zusätzlichen Lager- und Transportkosten tragen muss. Das Verlustrisiko ist dabei im vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaige geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen.

7.3 Lieferungsverpflichtung
Im Falle der Lieferungsverpflichtung, bei einem nicht rechtzeitig durch ein Gegengeschäft glattgestelltem Warentermingeschäft, müssen. Sie die entsprechende Ware in der bestimmten Menge und Qualität kaufen, lagern und anliefern. Diese erheblichen Kosten müssen von Ihnen zusätzlich getragen werden. Dieses Kostenrisiko, ist im vorhinein nicht bestimmbar und geht weit über etwaige geleistete Sicherheiten hinaus. Es kann im Einzelfall das gesamte persönliche Vermögen erfassen.

7.4 Prognose der Preisentwicklung
Bei Waren ist die zukünftige Preisentwicklung aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren besonders schwer abzuschätzen. Es können insbesondere wegen nicht vorhersehbarer Umstände (z. B. Naturkatastrophen), die aber erhebliche Auswirkungen auf das Preisniveau haben, die Vorhersagen des künftigen Angebotsvolumens sehr erschwert sein. Auch die Nachfrage nach Waren kann starken Schwankungen unterliegen und ist nur schwer vorhersehbar.

8. Schlusserklärung
Falls Sie nach der sorgfältigen Lektüre der Risikoaufklärung trotz der möglicherweise erheblich gegebenen Verlustrisiken Finanzinstrumente anschaffen oder veräußern wollen, bitten wir zur Bestätigung, dass sie die Risikoaufklärung gelesen und verstanden haben um Unterzeichnung und Rücksendung der vorliegenden Informationsschrift. Die beigefügte Durchschrift ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

 
Gebühren | Risikoerklärungen | Impressum